Immobilien in der Türkei

 

Immobilien in der Türkei

  

Gründe für den Kauf einer Immobilie in der Türkei

Ausschlaggebend für viele Käufer, ist das milde Klima vor allem an der türkischen Riviera, mit mehr als 300 Sonnentagen im Jahr. Weitere Vorteile sind die wunderschöne Landschaft und die Flugverbindungen von nur 3 Stunden aus Europa. Trotz der bereits kräftig gestiegenen Preise für Baugrundstücke, sind Immobilien nach wie vor so preisgünstig wie vor etwa 20 Jahren auf Mallorca! Überdurchschnittliche Renditen sind keine Seltenheit, denn alleine aufgrund einer starken Zuwanderung von Arbeitskräften und des boomenden Tourismus steigen die Immobilienpreise Jahr für Jahr – und sollte die Türkei eines Tages EU-Mitglied werden, wird dies dem Wert einer Immobilie zusätzlichen Auftrieb geben. Für Europäer ist der Erwerb von Wohneigentum in der Türkei rechtssicher, dies vor allem aufgrund der Eintragung in das öffentliche Grundbuch. Eine Auslandsimmobilie kann ausserdem als zusätzliche Altersversorgung angesehen werden.

Änderungen des «Tapugesetzes»

 

Gemäß Paragraph 2644 des Türkischen Grundgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip.
Das heißt, das Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb in den jeweiligen Nationen gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Auf Grund dieser bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie rechtssicher erwerben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Griechenland, Dänemark, sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten (eine vollständige Liste erhalten Sie auf Anfrage).
Es gibt einige weitere Einschränkungen was zur Folge hat, dass Bürger aus einigen Ländern keine Grundstücke, sondern nur Wohnungen und Appartments kaufen dürfen. (eine Liste ist auf Anfrage erhältlich). Der Grundbesitz von ausländischen Bürgern, mit deren Staat die Türkei kein Gegenseitigkeitsabkommen hat, wird aufgelöst und dann zum Gegenwert umgetauscht, sofern der Grundbesitz vererbt werden soll, oder der Grundbesitz sich in gesetzlich eingeschränkten Gebieten befindet. Ausländer und offiziell angemeldete, ausländische Unternehmen können in der Türkei insgesamt 2,5 ha Land erwerben. Soll der Grunderwerb auf bis max. 30 ha erhöht werden, ist die Zustimmung des türkischen Ministerrates erforderlich. Ausländer, die in der Türkei welche beabsichtigen in die Tourismus-Branche zu investieren, können nach dem Tourismus-Förderungs-Gesetz 2634 Paragraph 8/E mit Zustimmung des Ministerrates auch ohne Gegenseitigkeitsprinzip unter Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen Grundbesitz erwerben. Der Paragraph 87 des Dörfer-Gesetzes 442 wird mit neuer Verordnung aufgehoben. Somit können Ausländer in den Dörfern Grundbesitz erwerben. Verboten ist der Kauf von Immobilien durch Ausländer innerhalb militärischer Sperr-und Sicherheitszonen. Es wird eine 3 monatige Übergangsphase geben, in welcher vor Eintagungen ins Grundbuch eine Anfrage bei den militärischen Stellen vorgenommen werden muß. Danach werden alle Eintragungen durch die örtlichen Grundbuchämter vorgenommen, was den Vorgang wesentlich beschleunigen wird. 

Was bedeudet TAPU?

Tapu ist ein Zeugnis vom Eigentumsrecht auf das Immobilienobjekt:

 

Die Originalfassung des Gesetzestext finden sie auf: www.tkgm.gov.tr

 

Wie lange dauert die Eintragung?

Zuerst muss die Militärverwaltung in Izmir schriftlich bestätigen, das sich das Objekt nicht in einem militärischen Randgebiet befindet. Dies kann bis zu zwei Monate dauern. Anschließend wird die Immobilie im Grundbuch auf den neuen Eigner umgechrieben. Dies nimmt in der Regel nur einen Tag in Anspruch.

 

Worin unsere Immobilienagentur beim Wohnungskauf in der Türkei helfen kann?

Bei uns arbeiten die Spezialisten mit der großen Erfahrung, die können Ihnen Immobilien in der Türkei kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten helfen, und es ist ganze Wohnimmobilien Spektrum – Wohnungen in Antalya, Wohnungen und Villen in Bodrum, Kemer, Alanya, Machmutlar, die können Ihnen alle notwendige Dokumente aufzumachen. Sachkundig werden in allen Fragen konsultieren. Außerdem wir leisten die professionelle Dienstleistungen auf dem Kommerzimmobilien Markt in der Türkei, wir unterstützen in der Immobilienverwaltung, in die Hypothek Erledigung usw.

 

 

 

 

GESETZLICHE BESONDERHEITEN BEIM ERWERB VON GRUNDSTÜCKEN IN DER TÜRKEI:

NACH DEM TÜRKISCHEN GESETZ NR. 2644 KÖNNEN AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE IN BESTIMMTEN GEBIETEN DER TÜRKEI KEINE IMMOBILIEN ERWERBEN. IN MANCHEN GEBIETEN IST DER KAUF VON IMMOBILIEN NUR MIT BESONDERER GENEHMIGUNG DES MINISTERRATES MÖGLICH.

DER KAUF IST UNTER BEACHTUNG DER VORERWÄHNTEN EINSCHRÄNKUNGEN IN FOLGENDEN GEBIETEN MÖGLICH:

INNERHALB DER STADTGRENZE, AUSSER IN GEBIETEN, DIE ZU MILITÄRISCHEM SPERRGEBIET UND SICHERHEITSZONEN ERKLÄRT WURDEN, OHNE BESONDERE GENEHMIGUNG.

SEPARATE BAUERNHÖFE AUSSERHALB DER DORFGRENZE SOWIE GRUNDSTÜCKE, DIE GRÖSSER ALS 30 HEKTAR SIND UND AUSSERHALB DER DORFGRENZE LIEGEN, MIT GENEHMIGUNG DES MINISTERRATE


1. GRUNDSATZ DER GEGENSEITIGKEIT

IM TÜRKISCHEN RECHT GILT FÜR DEN IMMOBILIENERWERB DAS GEGENSEITIGKEITSPRINZIP. NACH ARTIKEL 35 DES TÜRKISCHEN GRUNDBUCHGESETZES NR. 2644 VOM 22.11.1934 DÜRFEN AUSLÄNDER IN DER TÜRKEI UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GESETZLICHEN VERBOTE SOWIE DES GEGENSEITIGKEITSPRINZIPES IN DER TÜRKEI IMMOBILIEN ERWERBEN. AUSLÄNDER KÖNNEN MITHIN IN DER TÜRKEI IMMER DANN IMMOBILIEN ERWERBEN, WENN ES TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERN IM HERKUNFTSLAND DES AUSLÄNDERS EBENFALLS MÖGLICH IST, IMMOBILIEN ZU ERWERBEN. DIESE VORAUSSETZUNG IST FÜR DIE BÜRGER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GRUNDSÄTZLICH GEGEBEN, DENN DEUTSCHLAND MACHT FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSLÄNDISCHE PRIVATPERSONEN KEINE VORBEHALTE.


2. VERBOT DES GRUNDSTÜCKSERWERBS DURCH AUSLÄNDISCHE JURISTISCHE PERSONEN

HABEN JURISTISCHE PERSONEN IHREN SITZ IM AUSLAND, IST DER ERWERB VON IMMOBILIEN IN DER TÜRKEI UNTERSAGT. UM UNEINGESCHRÄNKT ALS TÜRKISCHE JURISTISCHE PERSON IMMOBILIEN ERWERBEN ZU KÖNNEN, MUSS ZUNÄCHST EIN FIRMENSITZ IN DER TÜRKEI GEGRÜNDET WERDEN. AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN STEHEN NACH TÜRKISCHEM RECHT ALS MÖGLICHE GESELLSCHAFTSFORM DIE AG (AKTIENGESELLSCHAFT) UND DIE GMBH (GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG) ALS KAPITALGESELLSCHAFTEN ZUR AUSWAHL.

WOLLEN SICH AN EINER INLÄNDISCHEN JURISTISCHEN PERSON AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTER BETEILIGEN, MÜSSEN SIE JEWEILS EINE STAMMEINLAGE VON US$ 50.000 AN DER INLÄNDISCHEN GESELLSCHAFT ZEICHNEN. NACH FIRMENGRÜNDUNG KANN DIESES STAMMKAPITAL ZUM ERWERB DES GRUNDSTÜCKS/DER IMMOBILIE VERWENDET WERDEN. NICHT DIE EINZELNEN GESELLSCHAFTER, SONDERN DIE FIRMA ALS JURISTISCHE PERSON TÜRKISCHEN RECHTS, WIRD EIGENTÜMERIN DER IMMOBILIE.

BEREITS IM JAHRE 1995 WAR DAS MINDESTKAPITAL FÜR AKTIENGESELLSCHAFTEN AUF 5 MRD TL UND FÜR TÜRKISCHE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GMBH'S AUF 500 MIO TL HERAUFGESETZT WORDEN. DIE DIESBEZÜGLICHE ÄNDERUNG DES HGB WAR MIT EINER ERMÄCHTIGUNG DES MINISTERRATS VERKNÜPFT WORDEN, WEITERE ERHÖHUNGEN AUF DAS ZEHNFACHE ANZUORDNEN. EINE SOLCHE ANORDNUNG IST IM JANUAR 2002 ERGANGEN UND DURCH ERLASSE IM MÄRZ 2002 UND AUGUST 2002 AUSGESTALTET BZW. NOCH EINMAL GEÄNDERT WORDEN.

DAS STAMMKAPITAL FÜR DIE GMBH BETRÄGT NUNMEHR 5 MRD TL UND 50 MRD TL FÜR DIE AKTIENGESELLSCHAFTEN. ALTGESELLSCHAFTEN MÜSSEN IHR KAPITAL BIS ZUM 31.12.2003 (ABLAUF DER ANTRAGSFRISTEN) BZW. 30.4.2004 (ABLAUF DER VOLLZUGSFRISTEN) ANPASSEN. DIES HAT BEI AKTIENGESELLSCHAFTEN DURCH VORSTANDSBESCHLUSS, BEI DER GMBH DURCH GESELLSCHAFTERBESCHLUSS ZU GESCHEHEN. UNTERBLEIBT DIE ANPASSUNG, KANN AUF ANTRAG DES HANDELS- UND INDUSTRIEMINISTERIUMS DIE LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT EINGELEITET WERDEN. 


3. VERBOT VON GRUNDSTÜCKSERWERB IN MILITÄRISCHEN SPERRBEZIRKEN

GEMÄSS GESETZ NR. 2565, DEM GESETZ FÜR MILITÄRISCHE SPERR- UND SICHERHEITSZONEN, IST DER KAUF VON IMMOBILIEN FÜR AUSLÄNDER IN DEN GENANNTEN BEREICHEN VERBOTEN.

INSBESONDERE IN MILITÄRISCHEN SPERRBEZIRKEN UND IN SICHERHEITSZONEN DÜRFEN AUSLÄNDER MITHIN KEINE GRUNDSTÜCKE ERWERBEN. OB DIE IMMOBILIE IN EINER BETROFFENEN MILITÄRISCHEN ZONE LIEGT, MUSS VOR GRUNDBUCHEINTRAGUNG VON DEN ZUSTÄNDIGEN GRUNDBUCHÄMTERN ERMITTELT WERDEN. IN DER TÜRKEI FALLEN BESONDERS GROSSE GEBIETE, WIE Z. B. DIE ÄGÄISKÜSTE, UNTER DIESE BESTIMMUNGEN. INNERHALB DER STADTGRENZEN GIBT ES FÜR DEN IMMOBILIENKAUF KEINE BESONDERE EINSCHRÄNKUNG HINSICHTLICH ANZAHL, WERT UND ART (GRUNDSTÜCK, HAUS, GESCHÄFTSHAUS).

IN ZWEIFELSFÄLLEN WIRD BIS ZUR KLÄRUNG DES SACHVERHALTES KEINE GRUNDBUCHEINTRAGUNG VORGENOMMEN. DIES KANN ABER BEI DER VERTRAGSABWICKLUNG ZU NICHT UNERHEBLICHEN VERZÖGERUNGEN FÜHREN.


4. FLÄCHENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG

VON AUSLÄNDERN ZU ERWERBENDE GRUNDSTÜCKE DÜRFEN NICHT GRÖSSER ALS 30 HA SEIN.


5. VERBOT VON GRUNDSTÜCKSAUFTEILUNGEN

ES IST ZU BEACHTEN, DASS GRUNDSTÜCKSANTEILE NICHT AUFGETEILT BZW. DANN WEITER VERKAUFT WERDEN DÜRFEN. KAUFVERTRÄGE SIND ENTSPRECHEND NICHTIG. NACH DEM STOCKWERKSEIGENTUMSGESETZ BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT GRUNDSTÜCKSANTEILE ZU ERWERBEN. 


6. VERBOT DES GRUNDSTÜCKSERWERB AUSSERHALB VON STADTVERWALTUNGSGRENZEN UND INNERHALB VON DORFGEBIETEN

GEMÄSS ART. 87 DES DORFGESETZES NR. 442 KÖNNEN AUSLÄNDER INNERHALB DER DORFGRENZE KEINE IMMOBILIEN ERWERBEN. GEMÄSS ART. 87 DES GESETZES NR. 2644 IST ES AUSLÄNDERN MIT BESONDERER GENEHMIGUNG DES MINISTERRATES MÖGLICH, AUSSERHALB DER DORFGRENZE LIEGENDE SEPARATE BAUERNHÖFE UND GRUNDSTÜCKE, DIE GRÖSSER ALS 30 HEKTAR SIND, ZU KAUFEN

HABEN AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE IHREN SITZ IM AUSLAND, DÜRFEN DIESE IMMOBILIEN NUR INNERHALB DER STADTVERWALTUNGSGRENZEN ERWERBEN. INNERHALB EINES DORFGEBIETES, EINES ENTWICKLUNGSGEBIETES ODER EINER ENKLAVE AUSSERHALB DER STADTVERWALTUNGSGRENZEN KANN EINE IMMOBILIE VON EINER IM AUSLAND ANSÄSSIGEN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON NICHT ERWORBEN WERDEN. ES KOMMT NICHT DARAUF AN, OB EIN BEBAUUNGSPLAN (NAZIM PLAN) VORLIEGT. EINSCHRÄNKUNGEN BZGL. DES ORTES UND DER LAGE GELTEN FÜR TÜRKISCHE FIRMEN MIT AUSLÄNDISCHER KAPITALBETEILIGUNG NICHT.

WERDEN IMMOBILIEN IN DORFGEBIETEN DURCH AUSLÄNDER GEERBT, KÖNNEN DIESE ZWAR IM GRUNDBUCH EINGETRAGEN WERDEN, MÜSSEN ABER DAS EIGENTUM WIEDER AN TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE VERÄUSSERN.


7. GENEHMIGUNGSPFLICHT IN TOURISMUSREGIONEN

FÜR LIEGENSCHAFTEN, DIE ALS TOURISMUSZENTREN UND -REGIONEN AUSGEWIESEN SIND, GELTEN BESONDERHEITEN.

DIE ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN GRUNDBUCHÄMTER MÜSSEN BEI EINEM BEABSICHTIGTEN ERWERB EINER SOLCHEN IMMOBILIE DURCH EINEN AUSLÄNDER BEI EINER ZENTRALE, DER GENERALDIREKTION FÜR GRUNDSTÜCKS- UND KATASTERWESEN, RÜCKFRAGEN, WENN ES SICH BEI DEM GRUNDSTÜCK UM EIN SOLCHES, DAS AUSSERHALB DER STADTVERWALTUNGSGRENZEN LIEGT, HANDELT. IN DEN ATTRAKTIVEN LAGEN SOLL VERHINDERT WERDEN, DASS DORT PRIVATE FERIENHÄUSER ENTSTEHEN.


8. KEIN ERWERB VON KÜSTENSTREIFEN

IN KÜSTENSTREIFEN VON 20, 50 BZW. 100 M DÜRFEN JE NACH BEBAUUNGSSTAND KEINE PRIVATEN ODER GEWERBLICHEN BAUTEN ERRICHTET WERDEN.